EuG, 15.01.2013, Rs T-54/11
Spanien/Kommission
Art 6 Abs 2 RL 93/36/EWG , Art 6 Abs 3 RL 93/36/EWG
34. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Verhandlungsverfahren Ausnahmecharakter hat, wobei Art 6 Abs 2 und 3 der Richtlinie 93/36 die einzigen Ausnahmefälle, in denen der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren zulässig ist, abschließend und ausdrücklich aufführt (vgl Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 2008, Kommission/Italien, C-337/05 , Slg. 2008, I-2173, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).