SA GA Juliane Kokott, 18.04.2013, C-115/12 P
Frankreich/Kommission
Art 2 RL 1993/37/EWG
76. Bauaufträge im Sinne von Art 2 der Richtlinie 93/37 unterscheiden sich von denen des Art 1 Buchst a dieser Richtlinie einzig und allein dadurch, dass nicht öffentliche Auftraggeber sie vergeben, sondern andere Einrichtungen – vor allem private Unternehmen –, und zwar mit mehr als 50%iger direkter Subventionierung durch öffentliche Auftraggeber.