EuG, 15.01.2013, Rs T-54/11
Spanien/Kommission
Art 6 Abs 3 lit b RL 93/36/EWG
45. Demzufolge wurden alle Einzelheiten hinsichtlich des Materials, der Überwachung, der Qualität des Dienstes, der Sicherheit und der Dienstleistungen in den Verdingungsunterlagen präzise beschrieben. Daraus ist zu schließen, dass der Vertrag Nr. 2075/2003 kein Vertrag über die Lieferung von Erzeugnissen, die nur zum Zweck von Forschungen, Versuchen, Untersuchungen oder Entwicklungen hergestellt werden, im Sinne von Art 6 Abs 3 Buchst. b der Richtlinie 93/36 ist.