vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vergaberecht nur für geförderte Sport- und Freizeitanlagen zur Daseinsvorsorge

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2013/14RPA 2013, 308 Heft 5 v. 1.11.2013

SA GA Juliane Kokott, 18.04.2013, C-115/12 P
Frankreich/Kommission

Art 2 Abs 2 RL 93/37/EWG

70. Mein Vorschlag ist deshalb, Art 2 Abs 2 der Richtlinie 93/37 dahin zu verstehen, dass von dieser Vorschrift nur private Bauaufträge erfasst sind, die von öffentlichen Auftraggebern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge subventioniert werden. Bei der Daseinsvorsorge handelt es sich um ein im Unionsrecht gebräuchliches Konzept(3636Vgl. etwa die Mitteilung der Kommission „Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa“ (ABl 2001, C 17, S 4) sowie den Bericht „Leistungen der Daseinsvorsorge“, den die Kommission dem Europäischen Rat in Laeken vorgelegt hat (KOM[2001] 598 endgültig).), das zudem hinreichend offen ist, um einerseits unterschiedliche Bedürfnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten und ihren zahlreichen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen und andererseits auch neueren Entwicklungen im Aufgabenkreis öffentlicher Einrichtungen gerecht zu werden. Ferner könnte auf diese Weise für Kohärenz zwischen dem Recht der öffentlichen Aufträge und dem europäischen Wettbewerbsrecht gesorgt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte