SA GA Niilo Jääskinen, 28.02.2013, C-94/12
Swm Costruzioni 2
Art 47 Abs 2 RL 2004/18 , Art 48 Abs 3 RL 2004/18 , Art 48 Abs 5 RL 004/18
35. Nach Ansicht der Kommission ist die Richtlinie dann ausreichend umgesetzt, wenn die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, sich auf die Kapazität eines Hilfsunternehmens zu stützen, um die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu erfüllen, und wenn die Grundsätze der Richtlinie 2004/18 angewandt werden, um eine wirksame qualitative Auswahl der Bieter auf Grundlage transparenter, objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu gewährleisten.