SA GA Niilo Jääskinen, 28.02.2013, C-94/12
Swm Costruzioni 2
Art 47 Abs 2 RL 2004/18 , Art 48 Abs 3 RL 2004/18
18. Art 47 Abs 2 und Art 48 Abs 3 der Richtlinie 2004/18 legen ausdrücklich fest, dass sich Wirtschaftsteilnehmer auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen können, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Kapazitätserfordernisse für einen bestimmten öffentlichen Bauauftrag zu erfüllen. Anders ausgedrückt nehmen diese Vorschriften Bezug auf andere Unternehmen in der Mehrzahl. Es sei auch darauf hingewiesen, dass Art 47 Abs 3 und Art 48 Abs 4 der Richtlinie 2004/18 ebendiese Möglichkeit auch für Gemeinschaften von Wirtschaftsteilnehmern vorsehen.