In ihrem Fachbeitrag setzen sich Franz Zehetner und Johannes Lehner mit der spannenden Frage zum Anwendungsverhältnis zwischen dem BVergG 2006 und dem UGB im Zusammenhang mit der Bestellung von Abschlussprüfern öffentlicher Auftraggeber auseinander. Die beiden Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass nach erfolgter Bestellung des Abschlussprüfers die Gesellschaft berechtigt ist, die Ausnahmebestimmung des § 30 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 (Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung) in Anspruch zu nehmen. Im Judikaturteil finden sich zwei für die Praxis sehr interessante Erkenntnisse des VwGH. Einerseits zur Frage der Anforderungen an die Begründung der Zuschlagsentscheidung, wobei hervorzuheben ist, dass der VwGH zur Auffassung gelangt, dass diese Anforderungen nicht „überspannt“ werden dürfen. Im zweiten Erkenntnis des VwGH setzt sich dieser mit dem in der Praxis viel diskutierten „Koalitionsverbot“ für Ziviltechniker gemäß § 21 Abs 3 ZTG auseinander.