VwGH, 17.04.2012, 2008/04/0146
VwGG § 58 Abs 2
Da nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand beurteilt werden kann, welchen Ausgang das Verfahren genommen hätte, wenn keine Gegenstandslosigkeit eingetreten wäre, wurde gemäß § 58 Abs 2 VwGG nach freier Überzeugung entschieden, dass ein Zuspruch von Aufwandersatz nicht stattfindet.