BVA, 07.05.2012, N/0046-BVA/07/2012-EV7
BVergG 2006 § 2 Z 16 a, BVergG 2006 § 322 Abs 1 Z 1
Wie aus dem Antragsvorbringen hervorgeht, ist die von der Antragstellerin begehrte vorläufige Maßnahme „Untersagung den Zuschlag im antragsgegenständlichen Vergabeverfahren Offenes Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von SAP-Dienstleistungen für die Teilleistungen ‘SAP for Public Sector', ‘Human Capital Management', ‘SAP Business Warehouse' und ‘SAP-Basis Dienstleistungen' zu erteilen“ lediglich als ein Vergreifen im Ausdruck zu bewerten. Aus dem Gesamtzusammenhang des Antragsvorbringens ergibt sich eindeutig, dass die Antragstellerin die „Untersagung des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von SAP-Dienstleistungen für die Teilleistungen ‘SAP for Public Sector', ‘Human Capital Management', ‘SAP Business Warehouse' und ‘SAP-Basis Dienstleistungen', begehrte.