BVA, 02.05.2012, F/0002-BVA/04/2012-24
BVergG § 54 Abs 1
Gemäß § 54 Abs 1 BVergG hat der Auftraggeber der Kommission jeden vergebenen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes bekanntzugeben. Die Informationen sind der Kommission unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars spätestens 48 Tage nach Zuschlagserteilung bzw Abschluss des Wettbewerbes zu übermitteln. In Absatz 1 wird damit klargestellt, dass sich die Verpflichtung zur Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses allein auf Ideenwettbewerbe bezieht. Die Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbs sind erst nach Vergabe des Auftrags an die Kommission bekannt zu geben.