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Der Kommission bekanntzugebende Wettbewerbe

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/67RPA 2012, 241 Heft 4 v. 1.8.2012

BVA, 02.05.2012, F/0002-BVA/04/2012-24

BVergG § 54 Abs 1

Gemäß § 54 Abs 1 BVergG hat der Auftraggeber der Kommission jeden vergebenen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes bekanntzugeben. Die Informationen sind der Kommission unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars spätestens 48 Tage nach Zuschlagserteilung bzw Abschluss des Wettbewerbes zu übermitteln. In Absatz 1 wird damit klargestellt, dass sich die Verpflichtung zur Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses allein auf Ideenwettbewerbe bezieht. Die Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbs sind erst nach Vergabe des Auftrags an die Kommission bekannt zu geben.

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