BVA, 03.02.2012, N/0004-BVA/10/2012-38
BVergG § 125 Abs 5
Die Erklärung der Preise muss im Vergabeverfahren und nicht im Nachprüfungsverfahren erfolgen.
BVA, 03.02.2012, N/0004-BVA/10/2012-38
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