BVA, 29.12.2011, F/0011-BVA/13/2011-37
BVergG 2006 § 334 Abs 7, BVergG 2006 § 334 Abs 8
Erschwerend ist zu berücksichtigen, dass der Hauptverband seine Verfahrensunterlagen nur zögerlich und keinesfalls von Anfang an vollständig dem BVA übermittelt hat sowie dass die aufgehobenen 71 Einzelverträge de facto zur Gänze aufrecht erhalten werden. Der Hauptverband hatte weiters durch sein Handeln den Vorteil, dass er sich - ohne sich den Mühen eines Vergabeverfahrens unterziehen zu müssen - seine Vertragspartner frei aussuchen konnte. Es handelte sich beim Vorgehen des Hauptverbandes um eine Umgehung der vergaberechtlich gebotenen Vorgangsweise deren rechtliche Zulässigkeit durch Gutachten belegt werden sollte, die jedoch erst nach Entscheidung und Durchführung der verpönten Vorgangsweise „nachgeschossen“ wurden.