BVA, 29.12.2011, F/0011-BVA/13/2011-37
BVergG § 30 Abs 2 Z 2
Diese Vorselektion und die anschließende Auswahl der drei ASWH ist nicht im Rahmen eines bekanntzumachenden Vergabeverfahrens erfolgt, obwohl ein solches geboten gewesen wäre. Insofern wurde die „Exklusivität“ durch den Hauptverband erst geschaffen, weshalb die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 30 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 im gegenständlichen Fall nicht zulässig ist.