BVA, 29.12.2011, F/0011-BVA/13/2011-37
BVergG § 1
Der grundsätzliche Abgrenzungsfaktor zwischen Auftragsvergaben und Förderungen liegt darin, dass bei - auf vertraglicher Basis gewährten - Förderungen keine unmittelbare angemessene, geldwerte Gegenleistung (kein marktkonformes Entgelt) des Empfängers gegenüber der öffentliche Stelle vorhanden ist (Katary in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht3 Rz 652).