BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32
BVergG § 103 Abs 4
Erweisen sich jedoch weniger Bieter als die Mindestanzahl als geeignet, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren auch mit weniger Bietern fortführen.
BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32
BVergG § 103 Abs 4
Erweisen sich jedoch weniger Bieter als die Mindestanzahl als geeignet, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren auch mit weniger Bietern fortführen.