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Mindestanzahl für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/55RPA 2012, 239 Heft 4 v. 1.8.2012

BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32

BVergG § 103 Abs 4

Erweisen sich jedoch weniger Bieter als die Mindestanzahl als geeignet, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren auch mit weniger Bietern fortführen.

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