BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32
BVergG 2006 § 126, BVergG 2006 § 129 Abs 2
Da die Aufforderung zur Nachreichung von Nachweisen hinlänglich genau war, musste die Auftraggeberin die Antragstellerin kein zweites Mal zur Vorlage von Nachweisen auffordern, sondern konnte sie ausscheiden.