BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32
BVergG § 320
Die Nicht-Zulassung zur Teilnahme ist ausschließlich auf Grundlage jenes Sachverhalts und jener Unterlagen zu beurteilen, der zum dem Zeitpunkt vorlag, zu dem die Auftraggeberin die Entscheidung traf. Erst im Vergabekontrollverfahren nachgereichte Unterlagen sind dabei nicht zu berücksichtigen.