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Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2012/49RPA 2012, 238 Heft 4 v. 1.8.2012

BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32

BVergG § 320

Im Nachprüfungsverfahren ist nicht die objektive Eignung der Antragstellerin, sondern die Rechtmäßigkeit der Nicht-Zulassung zur Teilnahme zu beurteilen.

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