BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32
BVergG § 320
Im Nachprüfungsverfahren ist nicht die objektive Eignung der Antragstellerin, sondern die Rechtmäßigkeit der Nicht-Zulassung zur Teilnahme zu beurteilen.
BVA, 16.12.2011, N/0112-BVA/10/2011-32
BVergG § 320
Im Nachprüfungsverfahren ist nicht die objektive Eignung der Antragstellerin, sondern die Rechtmäßigkeit der Nicht-Zulassung zur Teilnahme zu beurteilen.