Neuigkeiten aus Brüssel
• De-minimis-Verordnung zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Am 25. April 2012 hat die Kommission an der Schnittstelle zwischen Vergabe- und Wettbewerbsrecht eine neue „De-minimis-Verordnung“ angenommen. Demnach sind pro Unternehmen Beihilfen von bis € 500.000.- innerhalb von drei Jahren von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen, wenn sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) gegeben werden.