Im aktuellen Fachbeitrag von Julia Kolar setzt sich die Autorin mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Erbringung des Eignungsnachweises auseinander. Insbesondere geht sie dabei auf die in der Praxis oftmals vorkommende Problematik ein, welche Rechtsfolgen eine fehlerhafte oder gar fehlende Eigenerklärung nach sich zieht. Dem „Fazit“ der Autorin, dass das Modell der Eigenerklärung zwar eine erhebliche Reduktion der Verwaltungskosten verspricht, es jedoch abzuwarten bleibt, wie die noch bestehenden Unklarheiten gelöst werden, um dann beurteilen zu können, ob es sich bei dem Modell der Eigenerklärung tatsächlich um eine „Erleichterung“ für die Bieter handelt, ist nichts mehr hinzuzufügen.