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VwGH: FEHLEN EINER VERBALEN BEGRÜNDUNG KANN DER PRÄKLUSION ANHEIMFALLEN

JudikaturMICHAEL ETLINGERRPA 2009, 79 Heft 2 v. 1.2.2009

BVergG 2002 § 20 Z 13 a dd, BVergG 2002 § 95 Abs 1, BVergG 2002 § 99 Abs 2, BVergG 2006 § 345 Abs 2, Art 36 Abs 1 lit a RL 92/50/EWG

Die „Ästhetik“ ist als Zuschlagskriterium in Art 36 Abs 1 lit a RL 92/50/EWG ausdrücklich genannt. Demzufolge kann sie bei der Bewertung von Dienstleistungsangeboten als künstlerisch-ästhetisches Kriterium herangezogen werden.

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