BVergG 2006 § 2 Z 20 c, BVergG 2006 § 75 Abs 7 Z 5, BVergG 2006 § 325 Abs 1
Bei der Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals handelt es sich um ein Eignungskriterium, das nicht zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dient und daher als „Zuschlagskriterium“ nicht herangezogen werden darf.