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BVA: ERFAHRUNG UND QUALIFIKATION DARF NICHT ALS ZUSCHLAGSKRITERIUM HERANGEZOGEN WERDEN

JudikaturMICHAEL ETLINGERRPA 2009, 82 Heft 2 v. 1.2.2009

BVergG 2006 § 2 Z 20 c, BVergG 2006 § 75 Abs 7 Z 5, BVergG 2006 § 325 Abs 1

Bei der Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals handelt es sich um ein Eignungskriterium, das nicht zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dient und daher als „Zuschlagskriterium“ nicht herangezogen werden darf.

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