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ZUR RECHTMÄSSIGKEIT EINER FEHLENDEN VERBALEN BEURTEILUNG VON SUBKRITERIEN: EINE EINZELFALLENTSCHEIDUNG DES VwGH?

EntscheidungsbesprechungMICHAEL ETLINGERRPA 2009, 73 Heft 2 v. 1.2.2009

Das BVA hat in der Entscheidung vom 19. Dezember 2006, N/0091-BVA/10/2006-038, eine ausschließlich nach Punkten vergebende Bewertung von einzelnen Subkriterien als nicht im Einklang mit dem Gebot der Transparenz angesehen. Der VwGH befand jedoch, dass die fehlende verbale Begründung der Bewertungskommission bereits in der Ausschreibung - bestandkräftig -festgelegt worden ist und zudem auch inhaltlich nicht zu beanstanden war.1)1)VwGH 19.11.2008, 2007/04/0018, 0019; siehe dazu auch den auf Seite 79 abgedruckten Rechtsprechungsbeitrag. Die folgenden Erwägungen werfen die Frage auf, ob die Ausführungen des VwGH Konsequenzen auf die Vergabepraxis haben könnten.

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