1. Einleitung
Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Entscheidung des Bundesvergabeamts vom 2.12.2008, N/0134-BVA/06/2008-055a, N/0146-BVA/06/2008-017a1), bringt keine Klärung der in letzter Zeit des Öfteren erörterten Frage2), ob (und mit welcher dogmatischen Herleitung) Bietergemeinschaften gestützt auf § 129 Abs 1 Z 8 BVergG3) auszuscheiden sind, wenn sie aufgrund ihrer Zusammensetzung kartellrechtlichen Bedenken begegnen. Da es, soweit ersichtlich, zuvor nur eine Entscheidung in der österreichischen Vergabejudikatur zu diesem Thema gegeben hat4), wäre es doch von Interesse gewesen, wie das BVA das sieht.