BVergG 2002 § 105 Abs 2, BVergG 2002 § 111, BVergG 2002 § 112, BVergG 2002 § 113
Dem BVergG lässt sich keine Vorgabe entnehmen, dass das Preisgericht eine Aufschlüsselung der vergebenen Punkte nach den einzelnen Beurteilungskriterien vornehmen muss.
BVergG 2002 § 105 Abs 2, BVergG 2002 § 111, BVergG 2002 § 112, BVergG 2002 § 113
Dem BVergG lässt sich keine Vorgabe entnehmen, dass das Preisgericht eine Aufschlüsselung der vergebenen Punkte nach den einzelnen Beurteilungskriterien vornehmen muss.