vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Befangenheit des zuständigen Senatsvorsitzenden

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2008/44RPA 2008, 336 Heft 6 v. 1.12.2008

BVA, 29.09.2008, N/0076-BVA/08/2008-172 u.a.

BVergG 2006 § 296, AVG 1991 § 7

Aus den vorliegenden Verfahrensakten und der Eingabe der Einschreiterin ist kein Sachverhalt erschließbar, der Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Senatsvorsitzenden erkennen lässt. Unbestritten ist, dass der Senatsvorsitzende im Zuge des Nachprüfungsverfahrens vor dem Bundesvergabeamt ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt hat, wozu auch die Erhebung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes und von objektiven Tatsachen zählt. Aus dem Umstand, dass der Senatsvorsitzende - möglicherweise noch unvollständige oder fehlerhafte - Ermittlungsergebnisse den Verfahrensparteien zur Kenntnis bringt, diesen die Möglichkeit einräumt, dazu Stellung zu nehmen und damit zur Aufklärung und Objektivierung von

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!