Vielfach sehen Ausschreibungen in den Leistungsverzeichnissen Bieterlücken vor. In der Praxis sind Bieterlücken sowohl mit Leitprodukt, also einem vom Bieter konkret vorgegebenen Beispielsprodukt, als auch solche ohne Leitprodukt anzutreffen. Welche Konsequenzen an das unterbliebene oder nicht korrekte Ausfüllen von Bieterlücken geknüpft sind, hängt stark vom Einzelfall ab. Im folgenden Beitrag soll dazu ein Überblick gegeben werden.