Stmk LVerg § 27 Abs 4, Stmk LVerg § 45 Abs 2, Stmk LVerg § 45 Abs 4, Stmk LVerg § 50 Abs 1 Z 3, Stmk LVergG § 51
Eine Ausschreibung, die keine Eignungskriterien vorsieht, ist rechtswidrig und müsste daher widerrufen werden.
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