Die vorliegende Ausgabe enthält einen interessanten Fachbeitrag von Christian Nordberg und Nina Ollinger zu den Konsequenzen nicht ausgefüllter Bieterlücken. In der Praxis sind Bieterlücken sowohl mit Leitprodukten, also einem vom Auftraggeber konkret vorgesehen Beispielprodukt, als auch solche ohne Leitprodukte, anzutreffen. Welche Konsequenzen an das unterbliebene oder nicht korrekte Ausfüllen von Bieterlücken geknüpft sind, hängt stark vom Einzelfall ab. Der gegenständliche Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.