Die vorliegende Ausgabe enthält einen Fachbeitrag von Bernhard Müller, welcher sich mit einem „bahnbrechenden“ EuGH-Urteil auseinandersetzt. In der Rechtssache C-454/06 legt der EuGH anhand des Kriteriums der „Wettbewerbsverfälschung“ fest, wann bei Vertragsänderungen eine Neuausschreibung erforderlich ist. Der EuGH schafft so ein „bewegliches System“, das dem Auftraggeber mehr Flexibilität verschafft; nicht jede Vertragsanpassung führt demnach schon zur Verpflichtung einer neuen Ausschreibung. Gleichzeitig trifft den Auftraggeber aber die Verpflichtung, bei Vertragsanpassungen genau zu prüfen, ob eine Wettbewerbsverfälschung droht.