Im APA-Urteil (EuGH 19.6.2008, Rs C-454/06 ) setzt sich der Gerichtshof mit dem Vergabebegriff bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Hinblick auf Änderungen und Anpassungen des Leistungsvertrags auseinander. Er macht anhand des Kriteriums der „Wettbewerbsverfälschung“ fest, wann eine neue Auftragsvergabe vorliegt, die eine Ausschreibung gebietet, und schafft so ein bewegliches System, das von der bisherigen, starren Unterscheidung zwischen Novation und bloßer Schuldänderung abweicht. Interessante Aussagen trifft der EuGH zu Ausgliederungen und zur Änderung der Gesellschafter beim Auftragnehmer.