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RPA Inhaltsverzeichnis Heft 3/2005

Heft 3 v. 1.7.2005

Editorial

  1. LIEBE LESERINNEN UND LESER!

Kurznachrichten

  1. GÖLLES, KURZNACHRICHTEN

Fachbeitrag

  1. SEHRSCHÖN, NACHWEIS DER BEFUGNIS DURCH AUSLÄNDISCHE BIETER
  2. LATZENHOFER, „HALTET DEN AUFTRAGGEBER!“ PROBLEME DES AUFTRAGGEBERWECHSELS IM VERGABEVERFAHREN

Vergaberechtliches Feuilleton

  1. BREIENFELD, „HONI SOIT QUI MAL Y PENSE - EIN SCHELM, WER BÖSES DABEI DENKT“

Entscheidungsbesprechung

  1. FINK, VERGABE „STADION WAIDMANNSDORF“ - EINE EINSCHÄTZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITSFRAGE
  2. MÜLLER, NEUES ZU AUFTRAGSVERGABEN MIT ANSCHLIESSENDER PRIVATISIERUNG

Judikatur

    1. RPA-Slg-Int
    2. Wärmekraftwerk Megalopolis
    1. RPA-Slg
    2. Stattgebung eines neuerlichen Teilnahmeantrags bewirkt Klaglosstellung hinsichtlich der Beschwerde gegen Zurückweisung des ersten Teilnahmeantrags, Gebührenpflicht unabhängig von der Zulässigkeit des Teilnahmeantrags
    3. Keine Präklusion von Ausschreibungsmängeln nach WLVerg
  1. LATZENHOFER, VwGH: OHNE GEWICHTUNG KEINE BESTBIETERERMITTLUNG
  2. LATZENHOFER, VwGH: ZUSPRUCH DES GEBÜHRENERSATZES DURCH KONTROLLBEHÖRDE
  3. POCK, VwGH: UNZULÄSSIGE VERWENDUNG VON EIGNUNGS- ALS ZUSCHLAGSKRITERIEN
  4. HÖRL, VwGH: BEIZIEHUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN FÜR PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG NICHT IN JEDEM FALL NOTWENDIG
  5. ESTERMANN, BVA: FESTLEGUNG VON MINDESTANFORDERUNGEN FÜR ALTERNATIVEN
  6. HOFER, BVA: DIE ANGEBOTSPRÜFUNG IST IN EINEM KONTRADIKTORISCHEN VERFAHREN ABZUFÜHREN
  7. ERTL, BVA: WIDERRUF MIT NACHPRÜFUNGSANTRAG AUF NICHTIGERKLÄRUNG BEKÄMPFBAR
  8. LATZENHOFER, BVA: FÜR AUFTRAGGEBEREIGENSCHAFT IST DIE ERKENNBARKEIT NACH AUSSEN MASSGEBEND
  9. FINK, UVS KÄRNTEN: FÜR AUFTRAGGEBEREIGENSCHAFT IST DIE AUSSCHREIBUNG MASSGEBEND
  10. KATARY, UVS TIROL: NICHTIGKEIT DER ZUSCHLAGSERTEILUNG BEI UNZULÄSSIGER DIREKTVERGABE
  11. MÜLLER, EUGH-GENERALANWALT: UNZULÄSSIGE FREIHÄNDIGE AUFTRAGSVERGABE IM RAHMEN EINER (TEIL-)PRIVATISIERUNG
  12. FINK, EuGH: AUTOMATISCHER AUSSCHLUSS EINES „VORARBEITENDEN“ UNTERNEHMERS IST UNZULÄSSIG
  13. LATZENHOFER, EuGH: WIDERRUF KANN TROTZ ENTGEGENSTEHENDER INNERSTAATLICHER BESTIMMUNGEN UNMITTELBAR AUFGRUND VON GEMEINSCHAFTSRECHT NICHTIG ERKLÄRT WERDEN
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