Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßte sich mit der Ausstrahlung eines Werbespots im Rahmen der Europameisterschaft für die Tageszeitung Krone bzw. für eine Farbbeilage in der Tageszeitung Österreich. Hierbei wurde geprüft, ob diese Werbung im Hinblick auf das Verbot des § 13 Abs 8 ORF-G rechtswidrig war.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 8 ORF-G