Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßte sich mit der Ausstrahlung eines Dancing-Stars Gewinnspiels, in dem eine kostenpflichtige Mehrwertnummer angeführt war. Unter dieser Nummer konnte man sich für das Gewinnspiel anmelden. Die KommAustria, die eine Anzeige gegen den ORF eingebracht hatte, ging nach Testanrufen davon aus, daß es sich hierbei um verbotenes Teleshopping handelte.