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§ 13 Abs 2 ORF-G: Eine Mehrwertnummern-Gewinnspiel als Hauptzweck der Sendung ist verbotenes Teleshopping

MedienrechtJudikaturRfR 2009, 37 - 42 Heft 3 und 4 v. 1.9.2009

§ 13 Abs 2 ORF-G

Die KommAustria erstattete im Anlaßfall Anzeige beim BKS wegen der Ausstrahlung des QUIZEXPRESS in ORF 2. In dieser Sendung konnten Zuschauer nach Wahl einer kostenpflichtigen Mehrwertnummer bei Beantwortung von Quizfragen Geldpreise gewinnen. Der Beitrag faßt nach der Sachverhaltsdarstellung auch das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH in der Rs. C-195/06 zusammen.

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