Zusammenfassung: Der BKS beschäftigte sich mit der Ansage einer Moderatorin, die im Anschluß an ein Musikprogramm auf das Nova Rock Festival 2008 und auf den Kauf von Eintrittskarten hinwies. Diese werbeähnliche Ansage wurde ohne klare Abgrenzung von der Musiksendung ausgestrahlt.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 ORF-G; § 13 Abs 3 ORG-G