§ 13 Abs 8 ORF-G; § 9 Abs 2 ORF-G; § 13 Abs 5 ORF-G
Der VwGH beschäftigte sich mit einem Werbespot in ORF1, in dem auf das große "Oster-Extra" in der Zeitschrift "ORF-Oster-Nachlese" hingewiesen wurde. Das Gericht hielt hierzu fest, daß das Verbot der Inhaltswerbung für periodische Druckwerke auch für die ORF-Nachlese gilt.