Zusammenfassung: Der BKS befaßte sich mit der Zulässigkeit von Product-Placement unter der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 1000,- in Kindersendungen. Konkret ging es in dem Verfahren um Gewinnspiele und Produkte, die im Rahmen von Kindersendungen vorgestellt wurden.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 5 ORF-G