Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit dem Umfang und dem Wesen einer Objektivitätsverletzung bei Verwendung einer "einfachen" Sprache statt der korrekten juristischen Fachsprache. Anlaßfall war die Beschwerde eines Bürgermeisters einer Marktgemeinde, die Abbruchbescheide erlassen hatte. Über diesen Fall berichtete der ORF in einer Sendung, die nach Ansicht des Bürgermeisters unsachlich, unparteilich und nicht objektiv war. Weiters nahm der VwGH zum Begriff der "unmittelbaren Schädigung" Stellung.