§ 13 Abs 1 ORF-G; § 13 Abs 6 ORF-G
Der VwGH hatte sich hinsichtlich der Frage zu äußern, was bei der Festellung, ob eine Einschaltung als Werbung zu qualifizieren ist, entscheidend ist. Ebenso hatte er zu entscheiden, ob in einem werbefreien Hörfunkprogramm Eigenwerbung zulässig ist.