Zusammenfassung: In seinem Beitrag befasst sich Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich eingehend mit dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS). Zunächst beleuchtet er dessen Entstehungsgeschichte. Er geht auf den Beginn, die Verhandlungen und das Ergebnis der Uruguay-Runde 1994 ein. Anschließend widmet er sich den allgemeinen Aspekten des TRIPS und erörtert deren Transformation, deren unmittelbare Anwendbarkeit sowie deren Einordnung in die nationale Rechtsordnung. Er beleuchtet den Mindestschutz sowie das Territorialitäts- und Schutzlandsprinzip des TRIPS und führt an, welche bestimmte Personengruppen nicht unter dessen Schutzumfang fallen. Anschließend beleuchtet er ausführlich das Verhältnis von TRIPS und RA und erläutert ua, ob das TRIPS die Wirksamkeit des RA berührt, ob es eine Definition der 3 Gruppen von Berechtigten (Künstler; Hersteller von Tonträgern und Sendeunternehmen) beinhaltet und rein nationale Sachverhalte regelt. Anschließend widmet er sich dem Umfang des Schutzes der ausübenden Künstler nach TRIPS. Dabei geht er auf den Grundsatz der Inländerbehandlung ein, beleuchtet die Meistbegünstigungsklausel, ferner die iR des TRIPS vorgesehenen Ausschließungsrechte für ausübende Künstler sowie die für diese geltende Mindestschutzdauer. Der Anhang enthält ua das WIPO-Dokument "Contracting Parties or Signatories to Treaties Administered by WIPO" vom 15.10.2007.