Zusammenfassung: Die Entscheidung des BKS behandelt die Frage, ob § 4 Abs 4 ORF-G einen Rechtsanspruch des Radio- und Fernsehkonsumenten normiert, oder nur als programmatische Leitlinie des Programmauftrags zu verstehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 ORF-G
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