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Entscheidungen

MedienrechtRfR 2007, 35 - 39 Heft 3 und 4 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Entscheidung hatte mehrere Fragestellungen zum Inhalt: Ist jede Verletzung des Trennungsgebots nach § 13 Abs 3 ORF-G auch eine Verletzung des Schleichwerbungsverbots? Was sind Beiträge im Dienste der Allgemeinheit? Was fällt unter das Verbot der " Cross-Promotion"?

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 ORF-G; § 14 Abs 2 ORF-G; § 13 Abs 5 ORF-G; § 13 Abs 9 ORF-G

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