Zusammenfassung: Die Entscheidung hatte mehrere Fragestellungen zum Inhalt: Ist jede Verletzung des Trennungsgebots nach § 13 Abs 3 ORF-G auch eine Verletzung des Schleichwerbungsverbots? Was sind Beiträge im Dienste der Allgemeinheit? Was fällt unter das Verbot der " Cross-Promotion"?
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 ORF-G; § 14 Abs 2 ORF-G; § 13 Abs 5 ORF-G; § 13 Abs 9 ORF-G