Zusammenfassung: Der Autor beschreibt am Beispiel von Radio Max die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für Hintergrundmusik in Einzelhandelsgeschäften (" Einkaufsmusik"). In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Auslegung des Sendungsbegriffs Stellung, erläutert Querverbindungen zum Zurverfügungsstellungsrecht und definiert die Charakteristika einer öffentlichen Wiedergabe.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 UrhG; § 18 UrhG; § 18a UrhG; Art 3 Abs 2 Info-RL