vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen

MedienrechtRfR 2007, 14 - 15 Heft 1 und 2 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Gestaltung des Sendungsablaufs obliegt dem ORF, der dabei das Objektivitätsgebot zu beachten hat. Ein Rechtsanspruch auf die Offenlegung bestimmter Informationen während einer Fernsehsendung kann nicht geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 ORF-G

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!