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Entscheidungen

MedienrechtRfR 2007, 15 Heft 1 und 2 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der BKS betont die gebotene Darlegung des gesetzlich begründeten Beschwerderechts bei der Geltendmachung immaterieller Schäden durch beleidigende Äußerungen einer Fernsehmoderatorin.

Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 1 Z 1 lit a ORF-G

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