Zusammenfassung: Bei Aussagen über persönliche Empfindungen in einer Fernsehsendung besteht kein Rechtsanspruch auf eine Gegendarstellung.
Rechtsgrundlagen: § 4 ORF-G
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Zusammenfassung: Bei Aussagen über persönliche Empfindungen in einer Fernsehsendung besteht kein Rechtsanspruch auf eine Gegendarstellung.
Rechtsgrundlagen: § 4 ORF-G
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