Zusammenfassung: Die Einladung der beiden Präsidenten des Seniorenrats zu einer Diskussionssendung über Pensionsfragen widerspricht nicht dem Pluralitätsgebot. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Präsenz in einer bestimmten Fernsehsendung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 ORF-G