Zusammenfassung: Bei Wahrung des Sachlichkeitsgebots und der Begründungspflicht stellt die Zurgeltungbringung einer subjektiven Meinung in einem Kommentar keine Verletzung des Objektivitätsgebots dar.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 ORF-G
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Zusammenfassung: Bei Wahrung des Sachlichkeitsgebots und der Begründungspflicht stellt die Zurgeltungbringung einer subjektiven Meinung in einem Kommentar keine Verletzung des Objektivitätsgebots dar.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 ORF-G
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