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BKS 14.03.2002, 611.907-BKS/2002 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2003, 25 - 30 Heft 1 und 4 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Bei Wahrung des Sachlichkeitsgebots und der Begründungspflicht stellt die Zurgeltungbringung einer subjektiven Meinung in einem Kommentar keine Verletzung des Objektivitätsgebots dar.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 ORF-G

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