Zusammenfassung: Das Objektivitätsgebot gebietet, den Betroffenen einer kritischen Berichterstattung ein Stellungnahmerecht zu allen Kritikpunkten einzuräumen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 RFG
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Zusammenfassung: Das Objektivitätsgebot gebietet, den Betroffenen einer kritischen Berichterstattung ein Stellungnahmerecht zu allen Kritikpunkten einzuräumen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 RFG
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